Allgemeines Merkblatt
Pilzvergiftungen

Inhaltsverzeichnis

Autor: Dr. med. P. Imahorn
Version: 11/09, akt 06/2024

  • allenfalls vorhandene Pilze / Pilzreste mitbringen lassen
  • Erbrochenes, Stuhl, Urin und Rest des Pilzgerichtes aufbewahren
    • evtl. Pilzidentifikation oder Toxinnachweis (bis 24 h nach Einnahme möglich)
    • Urin: Giftnachweis durch Chemie USZ
  • Angaben zum Kind
    • Alter, Gewicht
    • Einnahmezeit und Menge, gekochte oder rohe Pilze
    • Zustand des Kindes (erbrochen, etc.)
  • Tafelgenossen?

Um welchen Pilz handelt es sich?

Stadtpolizei Luzern: 041 208 77 11
Sie haben die Kontakte zu den Pilzkontrolleuren

www.vapko.ch (schweizerische Vereinigung allgemeiner Pilzkontrollorgane)
Alle Pilzkontrolleure der Schweiz aufgeführt

Ist der Pilz giftig?

ToxInfo Suisse 145 --> Notfallnummer 145 (toxinfo.ch)

kann am besten Auskünfte erteilen, wenn der Pilz identifiziert ist

Memento: Wichtige Informationen im Vergiftungsfall

  • Wer? Alter, Gewicht, Geschecht der betreffenden Person, Telefonnummer für Rückruf
  • Was? Alles was über das beteiligte Mittel gesagt werde kann
  • Wieviel? Abschätzend der maximal möglich aufgenommenen Menge
  • Wann? Abschätzen der seit dem Vorfall verstrichenen Zeit
  • Was noch? Erste beobachtete Symptome? Erste getroffene Massnahmen?

Quelle:

  1. Notfallnummer 145 (toxinfo.ch)