Allgemeines Merkblatt
Pilzvergiftungen
Autor: Dr. med. P. Imahorn
Version: 11/09, akt 06/2024
- allenfalls vorhandene Pilze / Pilzreste mitbringen lassen
-
Erbrochenes, Stuhl, Urin und Rest des Pilzgerichtes aufbewahren
- evtl. Pilzidentifikation oder Toxinnachweis (bis 24 h nach Einnahme möglich)
- Urin: Giftnachweis durch Chemie USZ
-
Angaben zum Kind
- Alter, Gewicht
- Einnahmezeit und Menge, gekochte oder rohe Pilze
- Zustand des Kindes (erbrochen, etc.)
- Tafelgenossen?
Um welchen Pilz handelt es sich?
Stadtpolizei Luzern: 041 208 77 11
Sie haben die Kontakte zu den Pilzkontrolleuren
www.vapko.ch (schweizerische Vereinigung allgemeiner Pilzkontrollorgane)
Alle Pilzkontrolleure der Schweiz aufgeführt
Ist der Pilz giftig?
ToxInfo Suisse 145 --> Notfallnummer 145 (toxinfo.ch)
kann am besten Auskünfte erteilen, wenn der Pilz identifiziert ist
Memento: Wichtige Informationen im Vergiftungsfall
- Wer? Alter, Gewicht, Geschecht der betreffenden Person, Telefonnummer für Rückruf
- Was? Alles was über das beteiligte Mittel gesagt werde kann
- Wieviel? Abschätzend der maximal möglich aufgenommenen Menge
- Wann? Abschätzen der seit dem Vorfall verstrichenen Zeit
- Was noch? Erste beobachtete Symptome? Erste getroffene Massnahmen?
Quelle: