Kaliumverabreichung
Version: 2011
1. Kalium parenteral wird nur verordnet, wenn eindeutig eine Indikation dazu besteht.
2. Es ist verboten eine Kalium enthaltende Spritze in ein Patientenzimmer zu tragen
oder sie am Patientenbett zu benutzen.
3. Es ist verboten, Kalium am Krankenbett in eine laufende Infusion zu spritzen.
4. Wird Kalium nachträglich zusätzlich verordnet, muss eine neue Infusion gerichtet
werden.
5. Beim Richten der Kaliuminfusion findet eine doppelte Kontrolle statt
6. Kaliumampullen werden im Giftschrank aufbewahrt
7. Kalium-Phosphat-Ampullen (10ml-10mmol P) werden nur auf der IPS aufbewahrt.
8. In der Notfallstation werden die Kaliumampullen entfernt.