Kinderschutz am Kinderspital Luzern
25.07.24 - Anmeldung an kinderschutz@luks.ch ergänzt
03.06.24 - Anmeldung Fall ergänzt: Die Anmeldung eines zu besprechenden Kindes erfolgt an ein involviertes Mitglied oder per Mail an die KSG-Koordinatorin.
26.11.22 - Team aktualisiert
08.07.22 - Teamzusammensetzung angepasst
05.09.20 - Personelle Zusammensetzung aktualisiert
21.08.20 - Personelle Zusammensetzung aktualisiert
11.05.20 - Wenige Ergänzungen: KSG Anamneseblatt nicht mehr nötig: elektronisch in LUKiS. Schreibfehler korrigiert
08.05.20 - Personelle Änderungen ergänzt (Graf, Pawlik, Muschel neu, Kaufmann gestrichen)
- Definition von Kindsmisshandlung
- Wann soll Verdacht geschöpft werden, dass ein Kind misshandelt wird?
- Arbeitsweise Kinderschutzgruppe (KSG) am Kispi
Definition von Kindsmisshandlung
Kindsmisshandlung ist eine nicht zufällige, bewusste oder unbewusste gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung durch aktives Handeln oder Unterlassung von Personen (Eltern, andere Erziehungsberechtigte, Dritte), Institutionen und gesellschaftlichen Strukturen, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen, Invalidität oder sogar Tode führen kann. Dabei werden das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.
(In Anlehnung an die Definition der Kinderschutzgruppe des Kinderspitals Zürich und des deutschen Bundestages)
Die 5 Formen von Kindsmisshandlung:
- Vernachlässigung
- Körperliche Misshandlung
- Psychische Misshandlung
- Sexuelle Ausbeutung
- Münchhausen Stellvertreter-Syndrom
Wann soll Verdacht geschöpft werden, dass ein Kind misshandelt wird?
Allgemeine Hinweise auf eine nichtakzidentelle Verletzung
- Fehlende, vage, unklare, wechselndes Erklärungsmuster
- Inadäquater Unfallmechanismus (Alter bzw. Entwicklungsstand) mit inadäquaten Verletzungen
- Verletzungen verschiedenen Alters
- Verzögertes Aufsuchen medizinischer Hilfe bei schweren Verletzungen
- Schwere Verletzungen angeblich durch das Kind selbst oder Geschwister zugefügt
- Entdecken zusätzlicher, zuvor nicht angegebener Verletzungen bei der Untersuchung
- Rez. Unklare Verletzungen mit gehäuftem Wechsel der medizinischen Betreuung
- Hinweise von Dritten oder vom Kind selbst
- Schwere Verletzungen angeblich durch das Kind selbst oder Geschwister zugefügt
Hinweise aus kindlichem Verhalten
- Misstrauen, Schweigen, Rückzug
- Erstarrte Wachsamkeit ("frozen watchfullness")
- Sprachentwicklungsverzögerung
- Ambivalenz
- Aggressivität
- Überangepasstes Verhalten
- Psychosomatische Erkrankungen
Hinweise aus elterlichem Verhalten
- verwickeln sich in Widersprüche
- reagieren inadäquat auf die Verletzungen des Kindes
- lehnen Behandlungen und Untersuchungen ab
- wollen verhindern, dass das Kind alleine mit Betreuern ist
Verdachtsmomente sollen einem KSG Mitglied gemeldet werden!
ÄrztInnen: zuständigen Dienst-OA oder Dienst-LA beiziehen;
Pflegende: Stationsleitung informieren; Pflegedokumentation bei Kindsmisshandlung ausfüllen
Arbeitsweise Kinderschutzgruppe (KSG) am Kispi
Die KSG ist eine interdisziplinäre Gruppe mit der Aufgabe, misshandelte oder vernachlässigte Kinder und Jugendliche aus dem Einzugsgebiet des Kinderspitals Luzern, die stationär, teilstationär oder ambulantzugewiesen werden zu erkennen und abzuklären.
Ihr Auftrag umfasst das Einleiten von Interventionen mit dem Ziel, das Kind zu schützen, namentlich die Misshandlungssituation zu beenden und in Zukunft zu verhindern.
Die Einberufung einer Fallsitzung erfolgt durch ein KSG Mitglied. Die Sitzung findet innerhalb von 3 Werktagen nach der Meldung statt. Die Anmeldung eines zu besprechenden Kindes erfolgt an ein involviertes Mitglied oder per Mail an kinderschutz@luks.ch
Reguläre Termine der Fallsitzungen der Kinderschutzgruppe: Montag (11.45 - 12.30 Uhr) und Donnerstag (13.15 - 14.00 Uhr)
Zusammensetzung der Kinderschutzgruppe am Kinderspital Luzern
Fachbereich | StelleninhaberIn | Stellvertretung |
Kinderchirurgie |
Dr. Mike Trück Peter Stähli |
Gegenseitige Vertretung |
Kinderpsychologie |
lic. phil. Angela Graf |
Gegenseitige Vertretung |
Pädiatrie |
Dr. Marco Lurà Dr. Michaela Lütolf |
Gegenseitige Vertretung |
Pflegedienst |
Mirjam Wolf, Franziska Marti, Barbara Grüter |
Gegenseitige Vertretung |
Sozialdienst | Andrea Wicki, Gina Küpfer | Sozial- und Austrittsberatung |
Kinder- und Jugendnotfallzentrum | Dr. Alex Donas |
- |
Frauenklinik - Kinder- und Jugendsprechstunde | Dr. Christiane Wachter, Dr. Julia Goldstein | |
Intensivstation | Dr. Katharina Schwendener | - |
Koordinatorin Kinderschutz | Patricia Suter-Keller | - |
Bei speziellen Fragestellungen können folgende Fachpersonen zugezogen werden | ||
Fachbereich | StelleninhaberIn | Stellvertretung |
Interdisziplinäre Schwangerschafts-sprechstunde | Dr. Inés Kaufmann | - |
Rechtsbereich | lic. iur. Stefan Sigrist (LUKS) | |
Institut für Rechtsmedizin Zürich | - |
Erste Fallsitzung unter Einbezug der Betreuenden (AA und Pflegende)
Mitbringen
- KSG Pflegedokumentation (Pflege)
- ganze Krankengeschichte (aktuell, stationär / ambulant, alt) inkl. Röntgendossier
- LUKiS Pflegedokumentation
Ablauf der ersten Fallsitzung
- Patientendaten
- Begleitpersonen
- Anamnese (Problemstellung)
- Zusammenfassung der medizinischen Untersuchungen
- Informationen der anderen Fachgebiete (Pflege, KJPD, Sozial- und Austrittsmanagement usw.)
- Gefährdungseinschätzung (wird von der KSG alleine vorgenommen)
- Weiteres Vorgehen und Procedere
Die Betreuenden der Abteilung werden durch den Fallführer der KSG von der getroffenen Einschätzung und vom weiteren Vorgehen informiert und auf dem Laufenden gehalten.
Der Austritt muss mit der KSG zusammen geplant werden und soll grundsätzlich nur in Absprache mit ihr erfolgen!