Kinderschutz am Kinderspital Luzern

25.07.24 - Anmeldung an kinderschutz@luks.ch ergänzt

03.06.24 - Anmeldung Fall ergänzt: Die Anmeldung eines zu besprechenden Kindes erfolgt an ein involviertes Mitglied oder per Mail an die KSG-Koordinatorin.

26.11.22 - Team aktualisiert

08.07.22 - Teamzusammensetzung angepasst

05.09.20 - Personelle Zusammensetzung aktualisiert

21.08.20 - Personelle Zusammensetzung aktualisiert

11.05.20 - Wenige Ergänzungen: KSG Anamneseblatt nicht mehr nötig: elektronisch in LUKiS. Schreibfehler korrigiert

08.05.20 - Personelle Änderungen ergänzt (Graf, Pawlik, Muschel neu, Kaufmann gestrichen)

Inhaltsverzeichnis

 

Definition von Kindsmisshandlung

Kindsmisshandlung ist eine nicht zufällige, bewusste oder unbewusste gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung durch aktives Handeln oder Unterlassung von Personen (Eltern, andere Erziehungsberechtigte, Dritte), Institutionen und gesellschaftlichen Strukturen, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen, Invalidität oder sogar Tode führen kann. Dabei werden das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.

(In Anlehnung an die Definition der Kinderschutzgruppe des Kinderspitals Zürich und des deutschen Bundestages)

Die 5 Formen von Kindsmisshandlung:

  • Vernachlässigung
  • Körperliche Misshandlung
  • Psychische Misshandlung
  • Sexuelle Ausbeutung
  • Münchhausen Stellvertreter-Syndrom

 

Wann soll Verdacht geschöpft werden, dass ein Kind misshandelt wird?

Allgemeine Hinweise auf eine nichtakzidentelle Verletzung

  • Fehlende, vage, unklare, wechselndes Erklärungsmuster
  • Inadäquater Unfallmechanismus (Alter bzw. Entwicklungsstand) mit inadäquaten Verletzungen
  • Verletzungen verschiedenen Alters
  • Verzögertes Aufsuchen medizinischer Hilfe bei schweren Verletzungen
  • Schwere Verletzungen angeblich durch das Kind selbst oder Geschwister zugefügt
  • Entdecken zusätzlicher, zuvor nicht angegebener Verletzungen bei der Untersuchung
  • Rez. Unklare Verletzungen mit gehäuftem Wechsel der medizinischen Betreuung
  • Hinweise von Dritten oder vom Kind selbst
  • Schwere Verletzungen angeblich durch das Kind selbst oder Geschwister zugefügt

Hinweise aus kindlichem Verhalten

  • Misstrauen, Schweigen, Rückzug
  • Erstarrte Wachsamkeit ("frozen watchfullness")
  • Sprachentwicklungsverzögerung
  • Ambivalenz
  • Aggressivität
  • Überangepasstes Verhalten
  • Psychosomatische Erkrankungen

Hinweise aus elterlichem Verhalten

  • verwickeln sich in Widersprüche
  • reagieren inadäquat auf die Verletzungen des Kindes
  • lehnen Behandlungen und Untersuchungen ab
  • wollen verhindern, dass das Kind alleine mit Betreuern ist

 

    Verdachtsmomente sollen einem KSG Mitglied gemeldet werden!

     

    ÄrztInnen: zuständigen Dienst-OA oder Dienst-LA beiziehen; 

    Pflegende: Stationsleitung informieren; Pflegedokumentation bei Kindsmisshandlung ausfüllen

     

    Arbeitsweise Kinderschutzgruppe (KSG) am Kispi

    Die KSG ist eine interdisziplinäre Gruppe mit der Aufgabe, misshandelte oder vernachlässigte Kinder und Jugendliche aus dem Einzugsgebiet des Kinderspitals Luzern, die stationär, teilstationär oder ambulantzugewiesen werden zu erkennen und abzuklären.

    Ihr Auftrag umfasst das Einleiten von Interventionen mit dem Ziel, das Kind zu schützen, namentlich die Misshandlungssituation zu beenden und in Zukunft zu verhindern.

    Die Einberufung einer Fallsitzung erfolgt durch ein KSG Mitglied. Die Sitzung findet innerhalb von 3 Werktagen nach der Meldung statt. Die Anmeldung eines zu besprechenden Kindes erfolgt an ein involviertes Mitglied oder per Mail an kinderschutz@luks.ch

    Reguläre Termine der Fallsitzungen der Kinderschutzgruppe: Montag (11.45 - 12.30 Uhr) und Donnerstag (13.15 - 14.00 Uhr)


    Zusammensetzung der Kinderschutzgruppe am Kinderspital Luzern

    Fachbereich StelleninhaberIn Stellvertretung
    Kinderchirurgie

    Dr. Mike Trück

    Peter Stähli

    Gegenseitige Vertretung

    Kinderpsychologie

    lic. phil. Angela Graf

    Gegenseitige Vertretung
    Pädiatrie

    Dr. Marco Lurà

    Dr. Michaela Lütolf

    Gegenseitige Vertretung
    Pflegedienst

    Mirjam Wolf, Franziska Marti, Barbara Grüter

    Gegenseitige Vertretung
    Sozialdienst Andrea Wicki, Gina Küpfer Sozial- und Austrittsberatung
    Kinder- und Jugendnotfallzentrum Dr. Alex Donas

    -

    Frauenklinik - Kinder- und Jugendsprechstunde Dr. Christiane Wachter, Dr. Julia Goldstein  
    Intensivstation Dr. Katharina Schwendener -
    Koordinatorin Kinderschutz Patricia Suter-Keller -
     
    Bei speziellen Fragestellungen können folgende Fachpersonen zugezogen werden
         
    Fachbereich StelleninhaberIn Stellvertretung
    Interdisziplinäre Schwangerschafts-sprechstunde Dr. Inés Kaufmann -
    Rechtsbereich lic. iur. Stefan Sigrist (LUKS)  
    Institut für Rechtsmedizin Zürich   -

    Erste Fallsitzung unter Einbezug der Betreuenden (AA und Pflegende)

    Mitbringen

    • KSG Pflegedokumentation (Pflege)
    • ganze Krankengeschichte (aktuell, stationär / ambulant, alt) inkl. Röntgendossier
    • LUKiS Pflegedokumentation

    Ablauf der ersten Fallsitzung

    • Patientendaten
    • Begleitpersonen
    • Anamnese (Problemstellung)
    • Zusammenfassung der medizinischen Untersuchungen
    • Informationen der anderen Fachgebiete (Pflege, KJPD, Sozial- und Austrittsmanagement usw.)
    • Gefährdungseinschätzung (wird von der KSG alleine vorgenommen)
    • Weiteres Vorgehen und Procedere

    Die Betreuenden der Abteilung werden durch den Fallführer der KSG von der getroffenen Einschätzung und vom weiteren Vorgehen informiert und auf dem Laufenden gehalten.

    Der Austritt muss mit der KSG zusammen geplant werden und soll grundsätzlich nur in Absprache mit ihr erfolgen!