Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindsmisshandlung
- Verdacht auf Misshandlung
- Meldung
- Dokumentation und Beurteilung
- Hospitalisation oder ambulante Behandlung
- Meldung an zuständiges KSG-Mitglied
- Vorgehen während der Hospitalisation
- Austritt
Verdacht auf Misshandlung
Hinweise
- Diskrepanz zwischen Anamnese und Befund
- Verzögerter Arztbesuch, verzögerte Hospitalisation
- Unpassendes, fehlendes, wechselndes Erklärungsmuster
- Zugehörigkeit zu Risikogruppen (Eltern und/oder Kind)
- Hämatome unterschiedlichen Alters
- Lokalisation Verletzung oder Verbrühung verdächtig
Meldung
Notfallstation
- Dienst-OA/LA beiziehen
- Meldung an KSG-Mitglied der Klinik
Abteilung
- Stationsleitung beiziehen
- Meldung an Abteilungsarzt/Dienstarzt, bzw. OA/LA oder KSG Mitglied
Dokumentation und Beurteilung
Ärzte: ganze Krankengeschichte (aktuell, stationär / ambulant, alt) inkl. Röntgendossier, LUKIS Pflegedokumentation
Pflege: KSG Pflegedokumentation
Grundsatz: Kind schützen!
- Hospitalisation anstreben
- Eltern zur Zusammenarbeit gewinnen
Hospitalisation oder ambulante Behandlung
Hospitalisation
- im Einverständnis mit den Eltern
- gegen den Willen der Eltern: superprovisorische Verfügung mit Antrag auf Enzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts (siehe separates Merkblatt)
Ambulante Behandlung
- Ausnahme: nur wenn keine akute Bedrohung
- Rückfrage bei Haus-/Kinderarzt
- Sorge um Kindswohl äussern
- weiteren Kontakt vorschlagen
- OA/LA verantwortlich für Information KSG und Dokumentation
Meldung an zuständiges KSG-Mitglied
Sofern KSG noch nicht informiert: Meldung an zuständiges KSG-Mitglied
Vorgehen während der Hospitalisation
Erste Fallkonferenz innerhalb von 3 Arbeitstagen:
- Teilnahme des Abteilungsarztes und der Pflegenden obligatorisch
- Vorbereitung: gesamte Unterlagen / KG mitbringen
- Informationen über Kind / Eltern
- Ziel: Einschätzung der Gefährdung, Festlegen des Procedere
- Medizinische Betreuung und Pflege bleibt in der Regel bei der zuständigen Abteilung, resp. Klinik
Austritt
Grundsatz: Austritt eines von der KSG betreuten Kindes nur nach Rücksprache mit KSG.
Kopie Austrittsbericht immer auch an KSG (z.H. Rolf Stallkamp, Leiter KSG).
Siehe auch: "Empfehlungen für die Kinderschutzarbeit an den schweizerischen Kinderkliniken", Blaubuch Kinderspital